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LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 252/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 von Hundert wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles (Rückenleiden infolge eines Sturzes aus drei Metern Höhe durch ein Flachdach) ; Weitere Unfallfolge der "Geruchs- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 27.06.1996 - S 2 U 164/95
- LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 252/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 252/96
Ein solcher liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4.Aufl, Anm 3, 3.4 zu § 548 RVO). - BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73
Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige …
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 252/96
Ein solcher liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4.Aufl, Anm 3, 3.4 zu § 548 RVO). - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 252/96
Ein solcher liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4.Aufl, Anm 3, 3.4 zu § 548 RVO).